Hygienemaßnahmen Christoph-von-Schmid-Schule Oberstadion Stand 13.09.2021
- Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist. Sportunterricht ist inzidenzunabhängig zulässig.
- Für die Schulen gilt weiterhin die bisherige Testobliegenheit, ausgenommen sind geimpfte oder genesene Personen. Ab dem 27.09.2021 bis zum 29.10.2021 müssen drei anstatt bislang zwei Testungen pro Woche durchgeführt werden.
- Es gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht. (Ausnahmen: im Sportunterricht, im Unterricht in Gesang, beim Essen und Trinken, in den Pausen außerhalb der Gebäude). Es muss alle 20 Minuten gelüftet werden.
- Was gilt bei einem positiven Coronafall?
- Für „Enge Kontaktpersonen“ wird bei einem positiven Fall nicht automatisch eine Absonderungspflicht bestehen. Es gilt dann eine einmalige Testverpflichtung vor Betreten der Einrichtung mittels Schnelltest..
Schulgebäude | Alle Türen bleiben offen (in den Toiletten bleiben die Eingangstüren auch offen – nur 1 Kind pro Waschraum)Reinigung der Tische, Stühle, Türgriffe, Handläufe, Waschräume und Waschbecken, Telefone und Kopierer, PCsKontrolle der Desinfektionsspender, Einmalhandtücher und SeifenspenderLeeren der MülleimerAlle 20 Minuten wird gelüftet |
Umgang miteinander | Husten und Niesen in die Ellenbeuge, am besten wegdrehenBenutzte Taschentücher direkt entsorgenKörperliche Berührungen beschränken (Händeschütteln etc.) |
Selbstschutz | Händewaschen/Handdesinfektion mehrmals täglich (mind. bei Betreten und Verlassen des Gebäudes)Händewaschen vor und nach den Mahlzeiten, vor und nach dem ToilettengangTüren mit dem Ellenbogen/Schulter öffnenLichtschalter mit dem Ellenbogen bedienenMöglichst keinen Handlauf benutzenSich nicht ins Gesicht fassenKein Essen teilen, nur mit Abstand essen |